Pressemitteilung

PV2027-Studie: Durch das EEG 2027 drohen 69 % des Stroms aus privaten Solar­­anlagen verloren zu gehen

Neue Studie von aquu zu den wirtschaftlichen Folgen des Wegfalls der festen Einspeisevergütung im EEG 2027.

Die neue PV2027-Studie von aquu im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) belegt, dass die geplanten Einschnitte durch das EEG 2027 den Ausbau privater Photovoltaikanlagen drastisch ausbremsen könnten. Für neue Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt soll ab Januar 2027 gelten: Überschussstrom wird entweder zu schwankenden Börsenstrompreisen vermarktet oder darf nicht mehr in das Netz eingespeist werden. Mit dieser sogenannten Nulleinspeisung würden 69 Prozent des Stromertrags einer typischen Photovoltaikanlage abgeregelt werden. Die Amortisationszeit von typischen Photovoltaik-Batteriesystemen verlängert sich damit um 10 Jahre auf mehr als 25 Jahre. Zudem verdreifacht das Einspeiseverbot die Stromgestehungskosten auf 31 Cent pro Kilowattstunde, wie die Wissenschaftler von aquu auf Basis umfangreicher Wirtschaftlichkeitsanalysen ermittelt haben. Der SFV warnt: Die EEG-Novelle 2027 darf den Ausbau privater Photovoltaikanlagen nicht zum Erliegen bringen und muss dringend überarbeitet werden. Die Arbeitsplätze der Solarbranche stehen erneut auf dem Spiel.

Die PV2027-Studie nimmt die neue Nulleinspeisung und Direkt­vermarktung unter die Lupe

Am 20. April 2026 wurde ein Referentenentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) bekannt, der sich derzeit in der politischen Abstimmung befindet. Der Entwurf markiert einen grundlegenden Paradigmenwechsel: Private Haushalte mit kleinen Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt verlieren die garantierte Einspeisevergütung, erhalten keinen Zugang zur Marktprämie und müssen ihre Einspeisung dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen. Alternativ ist lediglich die Nulleinspeisung vorgesehen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) sieht die Direktvermarktung und Nulleinspeisung künftig als Regelfall.

Das Berliner Forschungsinstitut aquu hat im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) in einer Simulationsstudie die wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Regelungen auf Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt berechnet. Die Ergebnisse der PV2027-Studie zeigen, dass derzeit weder die Nulleinspeisung noch die Direktvermarktung von Solarstrom aus Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt wirtschaftlich ist.

Direktvermarktung für kleine Anlagen aktuell noch zu teuer

Am Beispiel einer 10-Kilowatt-Anlage und eines 10-Kilowattstunden-Speichers belegen die Wissenschaftler: Den jährlichen Erlösen aus der Direktvermarktung von rund 250 Euro stehen Kosten für den Direktvermarkter von rund 160 Euro gegenüber. Der verbleibende Überschuss von circa 90 Euro reicht nicht aus, um die anfallenden Kosten für den digitalen Zähler (50 Euro) und die Steuerungseinrichtung (50 Euro) zu decken. Die Vermarktungserlöse tragen somit nicht dazu bei, die Investitionskosten zu refinanzieren.

Das schlägt sich deutlich in einer längeren Amortisationsdauer nieder: Im analysierten Referenzbeispiel steigt sie durch die Direktvermarktung im Vergleich zur festen Einspeisevergütung von 15,6 Jahren auf 24 Jahre. „Neben den hohen Kosten sind nicht standardisierte Prozesse, fehlende intelligente Messsysteme und geringe Erlöspotenziale Gründe dafür, dass es bislang wenig Direktvermarktungsangebote für kleine Photovoltaikanlagen in Deutschland gibt“, erklärt Kai Buchholz, Leiter des Bereichs Studien bei aquu.

Nulleinspeisung: Verbot der Netzeinspeisung kleiner Solaranlagen verdreifacht die Solarstromkosten auf 31 Cent pro Kilowattstunde

Mit dem EEG 2027 ist geplant, die sogenannte Nulleinspeisung als Alternative zur Direktvermarktung einzuführen. Neue Solaranlagen dürfen bei der Wahl dieser Option keinen überschüssigen Strom mehr in das Netz einspeisen. Der auf dem Dach produzierte Solarstrom kann lediglich durch die elektrischen Verbraucher im Haus oder zur Ladung des Batteriespeichers genutzt werden.

Wenn nicht mehr in das Stromnetz eingespeist werden darf, müssen sämtliche Solarstromüberschüsse abgeregelt werden. Im analysierten Referenzbeispiel, bestehend aus einer 10-Kilowatt-Anlage und einem 10-Kilowattstunden-Speicher, gehen dadurch 69 Prozent des möglichen Solarertrags ungenutzt verloren. „Die Nulleinspeisung wirkt sich fatal aus: Die Kosten für den Strom aus typischen Solardachanlagen steigen durch das Einspeiseverbot von 10 Cent auf über 30 Cent je Kilowattstunde“, erklärt Dr. Johannes Weniger, Geschäftsführer von aquu.

EEG 2027 setzt mit der Nulleinspeisung politische Fehlanreize

„Mit der Nulleinspeisung verteuert das Bundeswirtschaftsministerium den Strom aus privaten Solaranlagen unnötig. Das ist ein energiepolitisches Desaster. Die Bundesregierung treibt die Amortisationsdauer kleiner Photovoltaik-Dachanlagen mit dem EEG 2027 künstlich in die Höhe. Der solare Ausbau im kleinen Anlagensegment könnte damit zum Erliegen kommen“, konstatiert Susanne Jung, Geschäftsführerin und Vorständin des SFV.

Je größer die Photovoltaikanlage ist, desto mehr Solarstrom muss abgeregelt werden. Statt geeignete Dachflächen möglichst vollständig zu nutzen, wird es ab 2027 wirtschaftlich attraktiver, Photovoltaikanlagen kleiner zu dimensionieren, um möglichst geringe Abregelungsverluste zu erzielen.

Forderungen: Das EEG 2027 darf private Photovoltaikanlagen nicht diskriminieren

Basierend auf den Ergebnissen der PV2027-Studie fordern der SFV und aquu, dass folgende fünf Punkte im EEG 2027 angepasst werden:

  1. Feste Einspeisevergütung im EEG 2027 beibehalten
    Eine einfache und planbare Einspeiseoption für Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt muss erhalten bleiben, damit private Haushalte weiterhin verlässlich investieren können.
  2. Marktprämie auch für kleine Photovoltaikanlagen als Option anbieten
    Die Marktprämien-Absicherung sollte nicht nur für Photovoltaikanlagen über 25 Kilowatt gelten. Auch kleine Photovoltaikanlagen brauchen eine verlässliche Vergütung für den eingespeisten Solarstrom.
  3. Direktvermarktung nicht erzwingen
    Direktvermarktung darf erst dann zum Regelfall werden, wenn sie für kleine Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt standardisiert und zu akzeptablen Kosten verfügbar ist.
  4. Nulleinspeisung vermeiden
    Nulleinspeisung darf nicht zum Regelfall werden, weil sie die vollständige Nutzung der Dachflächen verhindert und der Großteil des Solarstromertrags abgeregelt werden muss.
  5. Flexiblen Einsatz von Batteriespeichern anreizen
    Hürden beseitigen und Anreize schaffen, damit Batteriespeicher zwischengespeicherten Solarstrom abends und nachts in das Netz einspeisen.

Über den SFV

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.Öffnet in neuem Tab (SFV) mit Sitz in Aachen gilt als der Pionier der deutschen Energiewende-Bewegung, der die Idee der kostendeckenden Einspeisevergütung für Ökostrom entwickelt hat. Im Jahr 2021 hat er mit seiner “Klimaklage” dafür gesorgt, dass das ambitionslose “Klimaschutzgesetz” nachgebessert werden musste. Der SFV arbeitet unabhängig von Politik und Wirtschaft. Spenden und Mitgliedsbeiträge machen dies möglich. 

Über aquu

Das unabhängige Forschungsinstitut aquu mit Sitz in Berlin bietet Produktvergleiche, Simulationsanalysen und Beratungsleistungen rund um Batteriespeichersysteme und Photovoltaikanlagen an. Die Wurzeln von aquu liegen in der langjährigen Forschung zur effizienten Speicherung und kostenoptimalen Nutzung von Solarstrom. Mit methodisch fundierten Untersuchungen schafft aquu Orientierung in der Energiebranche und setzt Impulse für bessere regulatorische Rahmenbedingungen.

Downloads

Studie: Wirtschaftlichkeit von privaten PV-Anlagen unter dem EEG 2027

Ansprechpartner

Dr.-Ing. Johannes Weniger


Gründer und Geschäftsführer von aquu


Bereichsleiter Studien bei aquu